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Leistungen

Rauchmelder


Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern

Jedes Jahr verunglücken in der Bundesrepublik Deutschland mehrere hundert Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. In den meisten Fällen werden dabei die Bewohner im Schlaf überrascht. Die bei einem Brand entstehenden giftigen Gase wie Kohlenmonoxid werden im Schlaf nicht wahrgenommen, weil der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Viele Bewohner ersticken, weil sie nicht aufwachen. Andere bemerken das Feuer erst, wenn sie von Flammen eingeschlossen sind und kein Fluchtweg mehr vorhanden ist. Ein Rauchmelder kann zwar kein Feuer löschen, aber er kann die Bewohner mit einem durchdringenden Signalton rechtzeitig warnen.

Sehr zu empfehlen sind Geräte mit VdS-Zulassung. Diese Zulassung wird erst nach einer umfangreichen Prüfung zuerkannt.

Eine 9-V-Lithium-Batterie hat eine Lebensdauer von bis zu 10 Jahren und hält damit in der Regel so lange, bis ein Gerät ausgetauscht werden sollte. Die 9-V-Lithium-Batterie muss dabei bis zu 4x seltener gewechselt werden als eine Standard-Alkaline-Batterie. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch die Zeit für den Batteriewechsel – wichtig für Wohnungsbaugesellschaften.

Rauchmelder sollten in keiner Wohnung fehlen. Richtig angebracht und regelmäßig gewartet, können sie im Falle eines Feuers zum Lebensretter werden.

Hinweis:
In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.

BundeslandHamburg & Schleswig HolsteinNiedersachsen
Wann?Im Bestandsgebäude spätestens bis 31.12.2010Im Bestandsgebäude spätestens bis 31.12.2015
Wo?Schlaf- und Kinderzimmer
Flure und Rettungswege
Schlaf- und Kinderzimmer
Flure und Rettungswege
Wer?Eigentümer bei selbstgenutztem und vermietetem WohnraumEigentümer bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum
Wartung?In Mietwohnungen ist der Mieter für die Wartung verantwortlich, dennoch ist der Eigentümer verpflichtet den Rauchmelder betriebsbereit zu halten.

In selbstgenutztem Wohnraum entsprecht der Eigentümer.

In Mietwohnungen ist der Mieter für die Wartung verantwortlich, dennoch ist der Eigentümer verpflichtet den Rauchmelder betriebsbereit zu halten.

In selbstgenutztem Wohnraum entsprecht der Eigentümer.

Unsere Leistung

Wir installieren Rauchmelder in Ihrem Wohnungsbestand. Unser Installationszertifikat kann zur Vorlage bei Ihrer Versicherung verwendet werden.

Gerne übernehmen wir auch die jährlich vorgeschriebene Wartung der Rauchmelder, ebenfalls mit Ausstellung eines Prüfprotokolls.

Kontaktieren Sie uns für gerne für ein Beratungsgespräch.

Unser Unternehmen ist zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001

Zertifizierung Lloyd's Register, UKAS Chekk Schornsteinfeger

Lloyd’s Register | UKAS

Zertifizierung Klimapatenschaft, Grundwasserneutrales Unternehmen

Aktuelle Informationen

Hamburgisches Klimaschutzgesetz
Mit dem Erlass des Klimaschutzgesetzes ist nun auch im Bestandsgebäude bei einem Austausch der Heizungsanlage ab dem 01.07.2021 die Einbindung von erneuerbaren Energien gesetzlich vorgeschrieben. Konkrete Anforderungen und Ausnahmen können Sie dem Klimaschutzgesetz sowie der Umsetzungsverordnung entnehmen. Diese finden Sie zum Nachlesen in unserer Infothek.

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 01.01.2021 ist die neue BEG in Kraft getreten. Die neue Förderung lockt mit höheren Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungen. Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzverglasung, werden mit attraktiven 20%-Zuschüssen gefördert. Im Bereich der Anlagentechnik können besonders umweltschonende Heizungen sogar mit bis zu 50% bezuschusst werden. Unsere Eintragung als Energieeffizienzexperten des Bundes ermöglicht es uns geförderte Sanierungsmaßnahmen zu begleiten.

Kann mein Kaminofen weiter betrieben werden?
Kaminöfen, die die gesetzl. Bestimmungen nicht mehr einhalten, müssen Aufgrund des zu hohen Schadstoffausstoßes ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es gibt aber auch Übergangsregelungen und Ausnahmen! Weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Ob Ihre Feuerstätten davon betroffen ist, können Sie im hki-online Portal einsehen.

Der Feuerstättenbescheid
Alles Wissenswerte rund um den Feuerstättenbescheid finden sie hier.

 

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