Rauchmelder
Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern
Jedes Jahr verunglücken in der Bundesrepublik Deutschland mehrere hundert Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. In den meisten Fällen werden dabei die Bewohner im Schlaf überrascht. Die bei einem Brand entstehenden giftigen Gase wie Kohlenmonoxid werden im Schlaf nicht wahrgenommen, weil der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Viele Bewohner ersticken, weil sie nicht aufwachen. Andere bemerken das Feuer erst, wenn sie von Flammen eingeschlossen sind und kein Fluchtweg mehr vorhanden ist. Ein Rauchmelder kann zwar kein Feuer löschen, aber er kann die Bewohner mit einem durchdringenden Signalton rechtzeitig warnen.
Sehr zu empfehlen sind Geräte mit VdS-Zulassung. Diese Zulassung wird erst nach einer umfangreichen Prüfung zuerkannt.
Eine 9-V-Lithium-Batterie hat eine Lebensdauer von bis zu 10 Jahren und hält damit in der Regel so lange, bis ein Gerät ausgetauscht werden sollte. Die 9-V-Lithium-Batterie muss dabei bis zu 4x seltener gewechselt werden als eine Standard-Alkaline-Batterie. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch die Zeit für den Batteriewechsel – wichtig für Wohnungsbaugesellschaften.
Rauchmelder sollten in keiner Wohnung fehlen. Richtig angebracht und regelmäßig gewartet, können sie im Falle eines Feuers zum Lebensretter werden.
Hinweis:
In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
Bundesland | Hamburg & Schleswig Holstein | Niedersachsen |
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Wann? | Im Bestandsgebäude spätestens bis 31.12.2010 | Im Bestandsgebäude spätestens bis 31.12.2015 |
Wo? | Schlaf- und Kinderzimmer Flure und Rettungswege | Schlaf- und Kinderzimmer Flure und Rettungswege |
Wer? | Eigentümer bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum | Eigentümer bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum |
Wartung? | In Mietwohnungen ist der Mieter für die Wartung verantwortlich, dennoch ist der Eigentümer verpflichtet den Rauchmelder betriebsbereit zu halten.
In selbstgenutztem Wohnraum entsprecht der Eigentümer. | In Mietwohnungen ist der Mieter für die Wartung verantwortlich, dennoch ist der Eigentümer verpflichtet den Rauchmelder betriebsbereit zu halten.
In selbstgenutztem Wohnraum entsprecht der Eigentümer. |
Unsere Leistung
Wir installieren Rauchmelder in Ihrem Wohnungsbestand. Unser Installationszertifikat kann zur Vorlage bei Ihrer Versicherung verwendet werden.
Gerne übernehmen wir auch die jährlich vorgeschriebene Wartung der Rauchmelder, ebenfalls mit Ausstellung eines Prüfprotokolls.
Kontaktieren Sie uns für gerne für ein Beratungsgespräch.