Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chekk GmbH & Co. KG für allgemeine Fege-, Kehr- und weitere Schornsteinfegerdienstleistungen
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Bei allen Geschäften, die Sie mit Ihrem Schornsteinfegermeisterbetrieb tätigen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Sie sind neben vertraglichen Vereinbarungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und dem Schornsteinfegermeisterbetrieb.
(2) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beratungsbedingun gen gelten für Verträge beziehungsweise Aufträge, deren Gegenstand alle mit dem Schornsteinfegerhandwerkswesen verbundenen Kehr-, Fege- sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen sind.
(3) Der Kunde wird im Folgenden als “Auftraggeber” bezeichnet.
(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§2 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Soweit sich in unseren Angeboten Angaben zu Lieferterminen und/oder -fristen finden, handelt es sich nicht um Fixtermine oder fixe Fristen.
(2) Sofern die angegebenen Lieferfristen und -termine aufgrund von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und teilen gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mit. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir haben uns allerdings zu bemühen, gleichzeitig ein neuerliches Angebot zu gegebenenfalls dem Ereignis der höheren Gewalt angepassten Bedingungen zu unterbreiten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Auftraggeber dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so sind wir dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben.
(4) Wenn Lieferfristen und -termine nach den vorgenannten Ziffern nicht einhalten werden können, ist der Auftraggeber erst nach einer Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat mindestens einen Zeitraum von vier Wochen zu umfassen. Schadenersatzforderungen des Auftraggebers aufgrund von Verzug und aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages sind in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, ausgeschlossen.
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten und/oder gesetzlichen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
§3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen etc.) oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen wurden.
(2) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden.
(3) Nicht vertretungsberechtigte Mitarbeiter unseres Betriebes sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Vor Vertragsschluss getroffene Nebenabreden oder Zusicherungen von diesen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind unwirksam.
(4) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern für die Verrichtung der Arbeiten des Auftraggebers erforderli che Waren und Materialien nicht oder nicht mehr hergestellt werden oder sonst am Markt ohne sein Verschulden nicht mehr verfügbar sind.
(5) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(6) An Abbildungen, Datenbanken, Kalkulationen, Texten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- bzw. Nutzungsrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen unserer schriftlichen Zustimmung.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferun gen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber automatisch und ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsver zugs.
(3) Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich aner kannt ist.
(5) Sollte der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so sind wir berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.
§5 Mängelansprüche des Auftraggebers
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt, sind wir im Fall der Mangelbeseitigung verpflichtet, alle zum Zweck der Mangel beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstehenden Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.
(3) Wir sind dazu berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Preis zahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des vereinbarten Preises zurückzubehalten.
(4) Der Auftraggeber hat die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist abgelaufen oder entbehrlich, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(6) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von §6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§6 Haftung, Verjährung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergibt, haften wir für die Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird ausschließlich gehaftet
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, insbesondere einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder die Hauptleistungspflichten betrifft; in diesem Fall ist unsere Haftung allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.
(3) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Wir haben sicherzustellen, dass immer aktuelle Versionen, die dem Stand der Technik entsprechen, verwendet werden.
(4) Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Die genannte Frist erstreckt sich auch auf Mangelfolgeschä den.
§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand , Abtretungsrecht, Datenschutz, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unserer Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen des Gerichtsstandes.
(3) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abgetreten werden.
(4) Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze und weiteren gesetzlichen Vorschriften zu speichern. Der Auftraggeber erteilt uns hierzu ausdrücklich das Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte wird ausgeschlossen.
(5) Erfüllungsort ist grundsätzlich unser Geschäftssitz.
(6) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.