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Leistungen

Gashausschau


nach der TRGI 2018

Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gashausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen.

Gashausschau Chekk Schornsteinfeger

Dokumentation

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.

Unser Angebot

Wir kontrollieren für Sie – gegen einen geringen Kostenaufwand – die für alle Gasverbrauchseinrichtungen im Gebäude frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.

Ihre Vorteile

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Technische Expertise
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Prüfung
  • Kostengünstig und neutral ohne zusätzlichen Besuch

Unser Unternehmen ist zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001

Zertifizierung Lloyd's Register, UKAS Chekk Schornsteinfeger

Lloyd’s Register | UKAS

Zertifizierung Klimapatenschaft, Grundwasserneutrales Unternehmen

Aktuelle Informationen

Hamburgisches Klimaschutzgesetz
Mit dem Erlass des Klimaschutzgesetzes ist nun auch im Bestandsgebäude bei einem Austausch der Heizungsanlage ab dem 01.07.2021 die Einbindung von erneuerbaren Energien gesetzlich vorgeschrieben. Konkrete Anforderungen und Ausnahmen können Sie dem Klimaschutzgesetz sowie der Umsetzungsverordnung entnehmen. Diese finden Sie zum Nachlesen in unserer Infothek.

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 01.01.2021 ist die neue BEG in Kraft getreten. Die neue Förderung lockt mit höheren Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungen. Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzverglasung, werden mit attraktiven 20%-Zuschüssen gefördert. Im Bereich der Anlagentechnik können besonders umweltschonende Heizungen sogar mit bis zu 50% bezuschusst werden. Unsere Eintragung als Energieeffizienzexperten des Bundes ermöglicht es uns geförderte Sanierungsmaßnahmen zu begleiten.

Kann mein Kaminofen weiter betrieben werden?
Kaminöfen, die die gesetzl. Bestimmungen nicht mehr einhalten, müssen Aufgrund des zu hohen Schadstoffausstoßes ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es gibt aber auch Übergangsregelungen und Ausnahmen! Weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Ob Ihre Feuerstätten davon betroffen ist, können Sie im hki-online Portal einsehen.

Der Feuerstättenbescheid
Alles Wissenswerte rund um den Feuerstättenbescheid finden sie hier.

 

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