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Effizienzhaus

Einheitliche Bewertung der energetischen Qualität


Das KfW-Effizienzhaus stellt eine einheitliche Bewertung der energetischen Qualität einer Immobilie dar. In die Bewertung fließt die Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster) sowie die Anlagentechnik (Heizung, erneuerbare Energien) ein um ein ganzheitliches Bild darstellen zu können.

Diese Kriterien werden zusammengefasst in Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust. Der Primärenergiebedarf gibt dabei den Gesamtenergiebedarf der Immobilie an. Unter Transmissionswärmeverlust versteht man den Wärmeenergieverlust durch die Gebäudehülle.

Grundsätzlich werden KfW-Energieeffizienzhäuser in Standards unterteilt. Die Standards orientieren sich an dem Referenzgebäude nach Vorgabe des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bedeutet, dass eine Immobilie, die bei 55% des Primärenergiebedarfs und 70% des Transmissionswärmeverlustes verglichen mit dem Referenzgebäude aufweist dem KfW-Effizienzhausstandard 55 entspricht.

Das Erreichen eines solchen Standards wird durch attraktive Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite durch die KfW gefördert.

Zudem bedeutet ein höherer KfW-Effizienzhaus-Standard, dass Sie Heizkosten sparen, die Umwelt schonen und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen.

KfW-Effizienzhaus-Standards

Effizienzhaus-StandardPrimärenergie-
bedarf
Transmissions-
wärmeverlust
Maximale Kredit- und Zuschusshöhe pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40
Erneuerbare-Energien-Klasse
40%55%150.000 Euro mit 50% Tilgungszuschuss oder 75.000 Euro Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 4040%55%120.000 Euro mit 45% Tilgungszuschuss oder 54.000 Euro Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 5555%70%120.000 Euro mit 40% Tilgungszuschuss oder 48.000 Euro Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 7070%85%120.000 Euro mit 35% Tilgungszuschuss oder 42.000 Euro Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 8585%100%120.000 Euro mit 30% Tilgungszuschuss oder 36.000 Euro Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 100100%115%120.000 Euro mit 27.5% Tilgungszuschuss oder 33.000 Euro Investitionszuschuss

Seit dem 01.07.2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch bei der KfW in Kraft getreten.

Energie-Effizienzexperte

Bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus bzw. Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist es ratsam einen Gebäudeenergieberater in den Prozess einzubinden. Ist eine Förderung der Sanierung gewünscht kann dies nur mit einem eingetragenen Gebäudeenergieberater in der Energie-Effizienz-Expertenliste geschehen, ausgenommen ist die Förderung von Heizungsanlagen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch:

Timo Schenk

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)
Energie-Effizienzexperte des Bundes

E-Mail: T.Schenk@chekk.eu
Tel.: 040 / 25768844

Christian Hansen

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HWK)
Energie-Effizienzexperte des Bundes

E-Mail: Ch.Hansen@chekk.eu
Tel.: 040 / 25768844

Unser Unternehmen ist zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001

Zertifizierung Lloyd's Register, UKAS Chekk Schornsteinfeger

Lloyd’s Register | UKAS

Zertifizierung Klimapatenschaft, Grundwasserneutrales Unternehmen

Aktuelle Informationen

Hamburgisches Klimaschutzgesetz
Mit dem Erlass des Klimaschutzgesetzes ist nun auch im Bestandsgebäude bei einem Austausch der Heizungsanlage ab dem 01.07.2021 die Einbindung von erneuerbaren Energien gesetzlich vorgeschrieben. Konkrete Anforderungen und Ausnahmen können Sie dem Klimaschutzgesetz sowie der Umsetzungsverordnung entnehmen. Diese finden Sie zum Nachlesen in unserer Infothek.

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 01.01.2021 ist die neue BEG in Kraft getreten. Die neue Förderung lockt mit höheren Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungen. Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzverglasung, werden mit attraktiven 20%-Zuschüssen gefördert. Im Bereich der Anlagentechnik können besonders umweltschonende Heizungen sogar mit bis zu 50% bezuschusst werden. Unsere Eintragung als Energieeffizienzexperten des Bundes ermöglicht es uns geförderte Sanierungsmaßnahmen zu begleiten.

Kann mein Kaminofen weiter betrieben werden?
Kaminöfen, die die gesetzl. Bestimmungen nicht mehr einhalten, müssen Aufgrund des zu hohen Schadstoffausstoßes ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es gibt aber auch Übergangsregelungen und Ausnahmen! Weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Ob Ihre Feuerstätten davon betroffen ist, können Sie im hki-online Portal einsehen.

Der Feuerstättenbescheid
Alles Wissenswerte rund um den Feuerstättenbescheid finden sie hier.

 

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