Beratung & Optimierung
Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Für 2030 gilt, dass der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz nur noch 70 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren darf.
Das neue und angepasste Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG“ ist seit dem 01.01.2021 bereits bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA im Rahmen der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Anlagentechnik) in Kraft getreten. Ab dem 01.07.2021 findet es ebenfalls Anwendung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW für die Förderung von Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.
Im Vergleich zu den vorherigen Förderprogrammen ist die neue BEG-Förderung von energetischen Sanierungen deutlich attraktiver worden und sollte bei Sanierungen immer in Betracht gezogen werden. Steht eine Sanierung Ihrer Immobilie an kontaktieren Sie uns gerne.